§1 Apothekengesetz: "Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung" Das gilt auch und insbesondere bei außergewöhnlichen Lagen! Haben Sie schon mal drüber nachgedacht wie abhängig Sie in Ihrer Apotheke vom Strom sind?

Die Arbeitsgemeinschaft Notfall- und Katastrophenpharmazie der DPhG lädt Sie ein, im Rahmen eines kostenfreien Workshops am 02.September 2017 von 11 bis 16 Uhr im Lehrsaal der Apothekerkammer Niedersachsen, gemeinsam Problemfelder zu analysieren und mögliche Strategien zu erarbeiten, um möglichst gut auf einen langfristigen Stromausfall in Ihrer Apotheke vorbereitet zu sein!

Weitere Infos zur Anmeldung und zum Programm hier!

"Wer in dem Augenblick suchen muß, wo er braucht, findet schwer."
Wilhelm von Humboldt