Warum ist diese Homepage blau/ orange gehalten?

Mit der Farbwahl möchten wir den klaren Bezug zum Zivilschutz/ Bevölkerungsschutz herstellen und haben uns daher für diese Farben entscheiden.

Warum stehen diese beiden Farben für den Zivilschutz?

Zivilschutzzeichen LogoDie beiden Farben sind eng verbunden mit der Entstehung des Zivilschutzzeichens.

Wie das internationale Zivilschutzzeichen auszusehen hat, regelt das Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 vom 17. Juli 1997.

Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes ist ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund.

Die Entwürfe der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen wurden von 1974 bis 1977 in Genf erarbeitet. Die Diplomatische Konferenz über die Neubestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anzuwendenden Völkerrechts tagte in vier Sitzungsperioden. Dabei wurden Ausschüsse, Unterausschüsse und Expertengruppen gebildet, darunter auch die Expertengruppe Zivilschutzzeichen, die bereits 1973 vom Internationalen Roten Kreuz einberufen worden war und in der Vertreter aus acht Staaten mitarbeiteten. Der Vertreter des Bundesinnenministeriums bei den Verhandlungen in Genf war Ministerialrat Josephi, der im Beitrag von Horst Pieper aus dem ZS-Magazin 1977, Heft 9, Seite 4-6 mit der Aussage zitiert wird: " ... dabei legen wir großen Wert darauf, die Festlegung eines Zivilschutzzeichens mit internationaler Anerkennung zu erreichen".

Die Expertengruppe tagte vom 22-26 Januar 1973 in Genf und stellte folgende Kriterien für das Zeichen auf: leicht erkennbar, einfache geometrische Form, von den vorhandenen Schutzzeichen unterscheidbar, aus zwei Farben bestehend und aus größerer Entfernung erkennbar. Laut dem Kommentar zu den Zusatzprotokollen (Commentaire des Protocoles additionnels, ed. Yves Sandoz et.al, Genf, 1986) wurden etwa 50 Vorschläge geprüft. Das blaue Dreieck auf orangefarbenem Grund wurde laut Angaben von Erik Schultz in 'Civil Defence in International Law' von Dänemark eingebracht. Der Diplomatischen Konferenz wurden schließlich zwei Alternativen unterbreitet: das blaue Dreieck und zwei parallele blaue Streifen jeweils auf hellorangem Hintergrund. Ein Unterausschuss für Technische Angelegenheiten sprach sich während der dritten Sitzungsperiode für das Dreieck aus.

Der Vertreter des Internationalen Verbandes der Seezeichenverwaltung führte Argumente gegen das helle Orange auf. Während der dritten Sitzungsperiode 1976 plädierte der Vertreter der Internationalen Zivilschutz-Organisation (International Civil Defence Organization) in Anlehnung an das Zeichen für Sanitäts- und Sicherheitszonen aus Artikel 6 (1) des IV. Genfer Abkommens für zwei rote Streifen auf gelbem Hintergrund. Dieses Farbmuster wurde jedoch schon für den Anstrich von Leuchttürmen verwendet.
Nach einer kontroversen Debatte im Ausschuss II während dessen 89. Sitzung am 6. Mai 1977 fiel die Entscheidung. Das Protokoll der Redebeiträge in englischer Sprache finden Sie hier.
Die anschließende Abstimmung "gewann" der Vorschlag mit dem Dreieck ganz knapp mit 31 Stimmen gegen 28 bei 8 Enthaltungen.

Die blaue und die orange Farbe wurden nach Sichtbarkeits-Tests ausgewählt. Außerdem bilden die Farben auch unter Infrarotlicht einen ausreichenden Kontrast, so dass die Form des Zeichens erkennbar bleibt.
Weitere Einzelheiten, die 1977 im Artikel 15 (2) Anhang I des Zusatzprotokolls I festgelegt wurden:

"Es wird empfohlen,
a) dass, wenn sich das blaue Dreieck auf einer Fahne, einer Armbinde oder einer Brust- bzw. Rückenmarkierung befindet, diese den orangefarbenen Hintergrund bilden,
b) dass eine Spitze des Dreiecks senkrecht nach oben zeigt,
c) dass keine Spitze des Dreiecks bis zum Rand des orangefarbenen Grundes reicht."

In Anlehnung an Artikel 66 des Zusatzprotokolls I erließ der Bundesminister des Innern am 26. Mai 1982 die 'Festsetzung des allgemeinen Kennzeichens für den Zivilschutz', die im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) auf Seite 306 bekannt gegeben wurde. Ein kreisförmiger orangefarbener Hintergrund wurde zugelassen, wenn das Zivilschutzzeichen an einem nicht orangefarbenen Gegenstand angebracht war. Die Farben des Zivilschutz-Zeichens wurden nach RAL bezeichnet: Orange ist RAL 2004 und Blau ist RAL 5015.
Diese Anordnung ist mittlerweile "als suspendiert anzusehen" (BMI-Erlass vom 24. Juli 1987).

(Quelle BBK)