Die Vulnerabilität unserer Gesellschaft, ihrer Kritischen Infrastrukturen, die Zunahme von geologischen und meteorologischen Schadensereignissen, Gefahren durch biologische und chemische Agentien sowie Möglichkeiten terroristischer Attacken sind im neuen Jahrtausend verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, Politik und Administration gekommen und werden entsprechend als Gefährdung wahrgenommen.

Daher ist es auch kein Tabu mehr über die Konsequenzen sowie Maßnahmen zur Bewältigung von Großschadensereignisse und Katastrophen mit einem außergewöhnlichen Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Infizierten zu reden und nachzudenken.

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz

Der Schutz der Gesundheit ist nach der Verfassung ein hohes Schutzgut. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zählen nach §1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zu den Aufgaben des Zivilschutzes. Die neue Strategie umfasst die Gesundheitsvorsorge als relevanten Themenkomplex. Sie ist die Grundlage für die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Sicherstellung einer angemessenen Gesundheitsvorsorge und eines angemessenen Gesundheitsschutzes.[1]

Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz dient mit vorbeugenden Maßnahmen der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in Notfallsituationen, insbesondere bei Großschadensereignissen, Katastrophen und bedrohlichen (Infektions-) Krankheiten. In die medizinische-personelle Hilfeleistung sind sämtliche Versorgungssektoren eingebunden; dazu gehören auch die Heilberufe.[2]

Zu den Schwerpunkt-Aufgaben gehören u. a.:

  • Medizinische Versorgung bei Großschadenslagen,
  • konzeptionelle Vorgaben für Krankenhausalarmplanungen oder Krankenhausalarmpläne
  • Sanitätsmaterial-Bevorratung/-Vorsorgeplanung
  • Medizinische Vorsorgeplanung für großflächige und/oder national bedeutsame CBRN-Gefahren (CBRN = chemisch/biologisch/radiologisch/nuklear = früher ABC-Schutz)
  • Standards für Organisation, Einsatzplanung und –taktik, Logistik, Qualitätsmanagement, personelle und materielle Ausstattung im medizinischen Bevölkerungsschutz
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Apothekern.

Die Mitwirkung der Apotheker und ihrer Standesvertretungen im Katastrophenschutz ist - in sehr unterschiedlicher Weise - in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder geregelt. Dieser Verpflichtung wird aber bislang noch nicht mit adäquaten Aktivitäten nachgekommen. Wesentliche Ursachen dafür sind ein relativ hohes Sicherheitsgefühl, fehlende Einbindung der Pharmazie in die Notfallvorsorge, nicht vorhandene Kenntnisse zum pharmazeutischen Notfallmanagement. Fest steht:

  • Die Apothekerinnen und Apotheker sowie das pharmazeutische Personal sind bislang in keiner Weise aus- und fortgebildet für ein Notfall- und Krisenmanagement zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten entsprechend § 1 Apothekengesetz.
  • Die Pharmazeutische Betreuung zur Qualitätssicherung in den operativen Bereichen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes fehlt.
  • Für die Internationale Hilfe werden verstärkt dafür qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker benötigt.
  • Autor:Wolfgang Wagner

1 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

2 Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, Stellungnahme zum Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz in Deutschland, 23.09.2008